I. Einleitungsanordnung
1) TOURTREND gewährt Vermittlungsleistungen an alle Interessenten. Personen, die jünger als 18 Jahre sind, können diese Leistungen nur durch die Vermittelung (mit Begleitung) der Personen nutzen, die älter als 18 Jahre sind.
2) Vermittlungsbeziehung zwischen dem Kunden und TOURTREND entsteht aufgrund der schriftlichen „Bestellung der Aufenthaltvermittlung“ (weiter nur Bestellung). Als Bestellung betrachtet man ordentlich ausgefühlte und unterschriebene Bestellung, bzw. anderes ausgefühlte Formular, das sämtliche Angelegenheiten der verbindlichen Bestellung umfasst.
II. Ausstattung und Leistungen
1) Die Ausstattung jedes Rekreationsobjekts ist in seiner Beschreibung in Internet deklariert. Alle Rekreationsobjekte haben folgende Grundausstattung: Wasser, WC, Elektrik, Bettwäsche und ausgerüstete Küche mit Kochmöglichkeit. Ausnahmen und Mehrausstattung werden immer in Beschreibung angeführt.
2) Detailinformationen von der Ausstattung und unmittelbaren Objektsumgebung teilen wir nach der Anforderung mit.
3) Bettenzahl (inklusive Aufbettung) bestimmt maximale Personenzahl, die untergebracht werden können (inklusive Kinder). Höhere Personenzahl ohne vorheriger Zustimmung leistet der Quartiermann nicht.
III. Aufenthaltlänge
1) Aufenthalte in der Hauptsommersaison dauern mindestens eine Woche (in der Saison Samstag – Samstag).
2) Außer Saison sind auch Weekendaufenthalte möglich (Eintritt am Freitag, Beendigung am Sonntag). Die Zahlung ist für 3 Tage im Außersaisonpreis (in diesem Fall Preis/Tag = Preis/Nacht). Außer Saison kann die Aufenthaltlänge durch Abkommen bestimmt werden.
3) In der Hauptwintersaison können die Aufenthalte kürzer als eine Woche dauern. Eintritt oder Beendigung muss immer am Samstag sein und der Aufenthalt muss mindestens 4 Nächte lang sein.
4) Die Aufenthalte beginnen mit der Übernahme des Rekreationsobjekts am Eintrittstag zwischen 14 – 18 Uhr, Beendigung ist am letzten Vermietungstag bis 10 Uhr.
IV. Bestellungsweise und Aufenthaltsbezahlung
1) Auf die Bestellung, die Bestandteil des Katalogs ist, ist es gut ein Ersatztermin oder andere (ähnliche) Quartiereinrichtung zu schreiben und das für den Fall, dass das verlangte Termin oder Objekt schon besetzt wurde, bzw. der Quartiermann diesen Aufenthalt aus ernsten Gründen nicht bestätigt. Auf die Bestellung schreiben Sie Einrichtungsnummer, Ort, Aufenthaltstermin und Personenzahl (Erwachsene, Kinder und Kinderalter), die untergebracht werden. Die Bestellung schicken Sie per e-Mail, Fax, bzw. an die Adresse:
Oskol 447, P.O.BOX 27
76701 Kromeriz, Tschechische Republik
Tel./fax: 573341111, 573341112 a 573342992
e-mail: euro@tourtrend.cz
2) Mit der Bestätigung der Bestellung schickt Ihnen TOURTREND Rechnung für die Bezahlung von 50% der Gesamtsumme für den Aufenthalt. Bezahlungstermin muss eingehalten werden! Wenn die Bestellung nicht schriftlich storniert wird (ausnahmsweise per Telefon), gelten Stornierbedingungen (laut Punkt VII.).
3) Nach dem Zahlungserhalt auf das Bankkonto von TOURTREND wird Ihnen ein schriftlicher Voucher und Kontaktangaben zum Quartiermann (Adresse, Telefon und andere notwendigen Informationen) geschickt.
4) Dem Quartiermann wird beim Eintritt die Restsumme für den ganzen Aufenthalt (d.h. 50%) bezahlt. Die genaue, dem Quartiermann zu zahlende Summe, ist auf der bestätigenden Bestellung unter Zahlung dem Quartiermann aufgeführt. Diese Summe ist auch auf dem Quartierbeleg (Voucher) aufgeführt, den der Kunde dem Quartiermann beim Aufenthalteintritt vorlegt.
5) Die Aufenthalte „in der letzten Minute“ ist es möglich per Telefon, Fax oder e-mail zu erledigen.
6) Wenn der Kunde eine Rechnung verlangt (für eine Firma, Arbeitsgeber oder andere Organisation), muss er diese Tatsache schon bei der Bestellung mitteilen !
V. Leistungspreise
1) Im Internet sind die Aufenthaltpreise in Hauptsaison (Winter +Sommer) geschrieben.
2) Leistungspreise sind durch ein Abkommen und im Einklang mit dem Gesetz Nr. 526/1990 Samml. von den Preisen, im Wortlaut weiteren Änderungen und Ergänzungen vereinbart und das nach:
- Umgebungsattraktivität
- Einrichtung und Ausstattung des Objekts
- Forderungen der Quartiermänner für die Vermietung
3) Silvesteraufenthalt ist bei allen Rekreationsaufenthalten im Preis um 30% - 100% höher (laut Attraktivität des Objekts). Die Preise für ausländische Interessenten sind nach Abkommen bestimmt. Bei der langfristigen Vermietung kann der Preis niedriger als im Katalog sein.
4) Alle Objekte haben außer Saison den Preis um 20% niedriger als in der Hauptsaison.
5) Bei den meisten Rekreationseinrichtungen (außer Appartement und Pensionen) wird tatsächlich verbrauchte elektrische Energie oder Gas und ausnahmsweise auch Brennstoff bezahlt. In allen Rekreationsgebieten zahlen die Kunden Gebühren dem Gemeindeamt - Kurtaxa (vom 5,- bis 7,- € Erwachsene/Woche).
6) Quartiermann (nur Hütten und Landhäuser) hat das Recht beim Eintritt eine Kaution nach Objektgröße zu verlangen. Kaution wird in voller Höhe beim Aufenthaltsbeendigung zurückgegeben, falls das Vermögen nicht beschädigt wurde.
7) Objekträumung nach der Aufenthaltsbeendigung sichert der Quartiermann. Der Kunde ist verpflichtet das Objekt im gleichen Zustand abzugeben, in den er es übernommen hat. Wenn er das nicht so macht, kann der Quartiermann entsprechenden Nachlass aus der Kaution verlangen.
8) TOURTREND behält sich das Recht für die Preiserhöhung für die Vermietung, wenn die Unterkunftsbedingungen geändert werden, oder wenn die Preiskosten unerwartet erhöht werden.
VI. Provisionsverkauf
1) Provisionsverkauf verwirklichen ausgesuchte Reisebüros, bzw. Agenturen aufgrund des Provisionsvertrages. Für diese Aufenthalte gelten die im Katalog angeführte Preise. Für diese Aufenthalte beziehen sich die Allgemeinen Bedingungen von TOURTREND.
VII. Stornobedingungen
1) Der Kunde hat das Recht von der Bestellung jede Zeit ohne Gebühr vom Unterkunftspreis bis 50 Tage vor dem bestellten Termin ausschließlich in der schriftlichen Form abzutreten. Stornierung entsteht im Augenblick der Zustellung des Beleges von der Bestellungsstornierung.
2) Beim Abtreten von der bestätigten Bestellung nach der obenstehenden Frist ist der Kunde verpflichtet dem Quartiermann Stornogebühren zu zahlen (außer allgemein anerkannte Gründe zur Vertragabtretung) und das in Höhe von:
a) 20% der Gesamtsumme für Vermietung bei der Vertragabtretung 49 – 31 Tage vor dem Anreisetag.
b) 50% der Gesamtsumme für Vermietung bei der Vertragabtretung 30 – 8 Tage vor dem Anreisetag.
c) 100 % der Gesamtsumme für Vermietung bei der Vertragabtretung 7 - 0 Tage vor dem Anreisetag.
3) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Reservierungsgebühr, im Fall Allgemeine Bedingungen geleistet wurden, ausnahmsweise im Punkt IX. Aufenthaltstornierung aus der TOURTREND- Seite, weil Leistung und Vermittlung von TourTrend realisiert wurde. Dieses Recht entsteht nicht für den Kunden auch bei zufälligen und unvorhersehbaren Ereignissen (wie Naturkatastrophen, Schneekatastrophen, Epidemien, Quarantänen und dergleichen sowie gemäß Artikel IX dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Gilt auch für Abrechnungsaufenthalte.
4) Nach den Bestimmungen des § 1837 Briefes j) des Neuen Bürgerlichen Gesetzbuches Verbraucher kann nicht vom Vertrag für Unterkunft, Transport, Verpflegung oder Nutzung der Freizeit zurücktreten, wenn der Unternehmer diese Leistung innerhalb der angegebenen Frist erbringt.
5) Wenn der Kunde für sich einen Ersatz absichert, zahlt er Stornogebühren nicht. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass man die Stornogebühren für den Fall der ernsthaften Stornierungsgründe versichern kann.
VIII. Reklamation
1) Für den Fall, dass die in der Beschreibung des Objekts enthaltenen Dienstleistungen nicht ordnungsgemäß erbracht werden, hat der Kunde das Recht, vom Vermieter einen Rechtsbehelf zu verlangen. Der Vermieter oder sein Bevollmächtigter bemüht sich stets, das Problem so schnell wie möglich zu beseitigen. Wenn die Mängel beseitigt oder behoben werden können, besteht kein Anspruch auf Reklamation. Wenn die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden, hat der Kunde das Recht, beim Vermieter am Aufenthaltsort eine Beschwerde einzureichen und eine angemessene Entschädigung oder einen Rabatt vom Preis des Aufenthalts zu verlangen. Es ist am besten, eine Beschwerde schriftlich einzureichen, vorzugsweise in Form eines Protokolls. BEACHTUNG! - Gilt nicht für Mängel, die durch unsachgemäßen Umgang mit Gästen verursacht wurden!
2) Beschwerden über Vermittlungsleistungen werden vom Kunden spätestens 6 Monate nach Ende des Aufenthalts beim Vermittler (TOURTREND) eingereicht. Es ist am besten, eine Beschwerde schriftlich einzureichen, vorzugsweise in Form eines eingeschriebenen Briefes, einer E-Mail oder über ein Datenfeld. Im Falle einer persönlichen und mündlichen Beschwerde am eingetragenen Sitz oder am TOURTREND-Büro wird ein Beschwerdeprotokoll erstellt. Andere Beschwerdeformen sind nicht ausgeschlossen.
3) Wenn Beschwerden per E-Mail oder auf andere elektronische Weise eingereicht werden, warnt TOURTREND vor möglichen Problemen bei der Datenübertragung, die seitens des Absenders und des Empfängers auftreten können. TOURTREND haftet daher nicht für die ordnungsgemäße Bearbeitung von Beschwerden, die nur in elektronischer Form oder per E-Mail eingereicht werden.
4) TOURTREND besucht regelmäßig die angebotenen Objekte und bemüht sich um größtmögliche Genauigkeit der Angebotstexte. Es ist jedoch nicht verantwortlich für den Zustand der Ferienhäuser zum Zeitpunkt jedes Beginns des Urlaubsaufenthalts. Der Vermieter ist verantwortlich für die Ausstattung des Gebäudes, den technischen und hygienischen Zustand des Gebäudes, für die Einhaltung der geltenden Vorschriften und Normen sowie für die Erbringung der im Katalog und im Internet aufgeführten Dienstleistungen sowie für die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Preise.
5) Der Kunde ist verpflichtet, die Betriebsregeln in Objekten einzuhalten, sofern verfügbar ist, da diese dann Bestandteil des mit dem Vermieter geschlossenen Unterkunftsvertrags sind.
6) TOURTREND ist nicht verantwortlich für den Betrieb von Schwimmbädern, Skiliften, Restaurants, Geschäften und anderen Dienstleistungen, die im Abschnitt Erholung und Verpflegung aufgeführt sind. Informationen über Dienstleistungen, die nicht Teil der Ausstattung der Gebäude sind, stammen aus öffentlichen Informationsquellen und sind ohne Garantie. Daten zu Entfernungen zu einzelnen Diensten und Freizeitmöglichkeiten sind indikativ. Die Namen von Orten, Gemeinden oder Siedlungen, in denen sich die Objekte befinden, können ebenfalls indikativ sein, wenn für den Namen und die Beschreibung des Objekts eine breitere oder allgemeinere Bezeichnung des Ortes oder der Gemeinde verwendet werden kann. TOURTREND ist nicht verantwortlich für die Bewegung kleiner Nagetiere, Insekten sowie Haus- und Nutztiere in den Gebäuden und ihrer unmittelbaren Umgebung. TOURTREND ist nicht verantwortlich für den Empfang und die Qualität des Fernsehsignals, für die Qualität des Trinkwassers in Erholungsobjekten und für die Qualität der Umzäunung von Erholungsobjekten. TOURTREND ist auch nicht verantwortlich für Bautätigkeiten und andere Geräusche in der Nähe von Erholungsobjekten.
7) Ferienhäuser und Hütten sind eine bestimmte Art von Unterkunft und können nicht traditionelle Innenelemente (Lofts, Studios, Kellerräume, Nebengebäude usw.) verwenden, die nicht den üblichen Gebäudestandards entsprechen. Ferienhäuser und Hütten können frei in der Natur und auf dem Feld aufgestellt werden. Für den Zugang zu und den Zugang zu den Gebäuden ist es häufig erforderlich, lokale oder unbefestigte Straßen zu verwenden, deren Zustand und Schiffbarkeit die aktuelle Jahreszeit oder das Wetter beeinflussen können. Daher erkennt der Kunde an, dass TOURTREND nicht für seinen Zustand verantwortlich ist.
8) Alle angebotenen Objekte haben eine fließende Wasserquelle (sofern nicht anders angegeben), die möglicherweise nicht immer für den direkten Verbrauch geeignet ist.
9) Gemäß Gesetz Nr. 634/1992 Slg. zum Verbraucherschutz in der geänderten Fassung das Recht auf außergerichtliche Beilegung eines Verbraucherstreites aus einem Kaufvertrag. Der Vorteil einer außergerichtlichen Beilegung eines Verbraucherstreitfalls liegt in seiner Schnelligkeit und kostenlosen Beilegung, während das Ziel des Verfahrens darin besteht, eine gütliche Beilegung des Streits und die Zustimmung der Parteien zu erreichen. Im Streitfall zwischen TOURTREND sro, IČO: 25516981 und dem Verbraucher ist die tschechische Handelsinspektionsbehörde mit Sitz in Štěpánská 567/15, 120 00 Prag 2, Internetadresse: www.coi.cz, zuständig. Dort ist auch ein Webvorschlagsformular erhältlich Einleitung eines Verfahrens. Darüber hinaus kann eine andere vom Ministerium für Industrie und Handel zugelassene Stelle zuständig sein: Das Ministerium führt auf seiner Website www.mpo.cz eine Liste der außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten und aktualisiert diese kontinuierlich.
IX. Aufenthaltstornierung durch den Vermieter
1) Der Vermieter ist berechtigt, den Aufenthalt zu stornieren, wenn der Ausführung der Aufenthalt erschwert ist oder gefährdet infolge außerordentlicher Ereignisse, die nicht möglich war, zur Auftragsbestätigung vorauszusagen. In diesem Fall wird dem Kunden vom TourTrend soweit wie möglich einen adäquaten Ersatz angeboten. Für den Fall, dass der Kunde nicht bereit ist, das alternative Angebot annehmen, erhält der Kunde alle bezahlte Beträge vom Vermieter zurück bezüglich des Aufenthalts (einschließlich Provisionen TOURTREND), sofort und ohne Verzögerung. Gleichzeitig hat der Kunde keinen weiteren Anspruch auf Entschädigung. TOURTREND ist nicht verantwortlich für Schäden und sonstige Ansprüche aus Kunden Stornierung oder Nicht-Aufenthalt als Folge von Gerichtsentscheidungen, Exekution Büros oder anderen zuständigen staatlichen Organe, die ordnungsgemäße Nutzung des Gebäudes zu verhindern, es sei denn TOURTREND diese Informationen von der zuständigen Behörde oder vom Eigentümer des Gebäudes vor der Dienst zugeschickt, nach Artikel. I, Absatz 4) dieser Allgemeinen Bedingungen. Für die Schäden in diesem Ergebnis an Kunden ist der Eigentümer verantwortlich.
X. Aufenthaltversicherung
1) In den durch TOURTREND vermittelnden Aufenthalten ist keine Versicherung einbezogen. Die bestellten Leistungen nützen die Kunden auf eigene Gefahr aus. TOURTREND ist nicht für die Unfälle, Beschädigung oder Vernichtungen des Vermögens (Verantwortlichkeit für die Gesundheitsschaden und Vermögensschaden des Drittens), für den Gepäckdiebstahl in der Aufenthaltszeit, für die durch die Naturgewalt oder Katastrophen verursachten Schaden und für die damit verbundenen Schaden verantwortlich. Wir empfehlen vor der Abfahrt geeignete Reiseversicherung oder Zusatzversicherung abzuschließen.
XI. Abschlussanordnungen
1) Diese Allgemeinen Bedingungen treten in Kraft vom 1.10.2020.
2) Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Aufenthaltsbestellung, dass er diese Bedingungen versteht und diese im vollen Inhalt akzeptiert.
3) Alle oben erwähnten Anordnungen gelten auch für die Aufenthalte, die durch die Provisionsverkäufer vermittelt werden.
Die richtige Wahl, angenehmen und ungestörten Aufenthalt und glückliche Heimfahrt wünscht Ihnen:
MAREK MEITNER
TourTrend servis
Oskol 447
P.O.BOX 27
76701 Kromeriz
Tschechische Republik
Tel./fax: +420573341111
e-mail: euro@tourtrend.cz
Bank Nummer: 1482474309/0800 in Ceska Sporitelna in Kromeriz